BERUFSKRAFTFAHRERAUSBILDUNG

Berufskraftfahrer - Aus- und Weiterbildung

nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Inhaber eines Bus- oder LKW-Führerscheins benötigen besondere Aus- und Weiterbildungen und deren Nachweise, wenn sie gewerblich im Güter- und Personenverkehr tätig sind.

Weiterbildung bedeutet:

Teilnahme an einem Lehrgang mit 35 Stunden a' 60 Minuten, entspricht 5 Modulen
(5 Tage á 7 Stunden a' 60 Minuten)
Die Lehrgangsteilnahme ist Pflicht.
Der Lehrgang kann innerhalb von 5 Jahren aufgeteilt werden, (z.B: 1 Modul á 7 Stunden pro Jahr)
5 Module müssen zur nächsten Fahrerlaubnisverlängerung absolviert sein.

Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Busfahrer

Busfahrer der Klassen D1, D1E, D und DE, die mit einem Bus ab 9 Fahrgastplätzen im Personenverkehr tätig sind, müssen den Nachweis dieser Weiterbildung erbringen.

LKW-Fahrer

LKW-Fahrer ab 3,5t und der Klassen C1, C1E, C und CE, die im gewerblichen Güterverkehr tätig sind, müssen den Nachweis dieser Weiterbildung erbringen.

Weitere Informationen:

Per Telefon: 0170 / 444 89 42
Per E-Mail: info@fahrschule-poehlmann.de


Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Der Führerscheinerwerb ab dem 10. September 2008 (BUS) bzw. 2009 (LKW) führt zur Verpflichtung, eine Grundqualifikation nachzuweisen wenn gewerblicher Personen- bzw. Gütertransport durchgeführt wird. Es bieten sich hier verschiedene gesetzlich vorgesehene Nachweisarten an.
Zunächst ist zu unterscheiden zwischen der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation.

Grundqualifikation

1. Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen.
2. Es wird erfolgreich eine Prüfung bei der IHK über 240 Minuten Theorie und 210 Minuten Praxis abgelegt.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht ist nicht vorgeschrieben.
Für die Zulassung zur Prüfung ist die jeweilige Fahrerlaubnis erforderlich.

Beschleunigte Grundqualifikation:

Die beschleunigte Grundqualifikation wird von der Fahrschule durchgeführt und erworben durch das erfolgreiche Ablegen einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der zuständigen Industrie- u. Handels-Kammer (IHK).
Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Prüfung ist die Teilnahme an einer Schulung von 130 Stunden a' 60 Minuten Theorie sowie 10 Stunden a' 60 Minuten Praxis bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend.

Der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen:

Per Telefon: 0170 / 444 89 42
Per E-Mail: info@fahrschule-poehlmann.de


Preise und Termine für die beschleunigte Grundqualifikation auf Anfrage!

UNSERE STANDORTE

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Montag und Donnerstag
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